Gunnar Böltes

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Neue Grenzen auch für Wasserwerk in Holßel

12. März 2009 · Kommentar schreiben

Wasser-Schutzgebiet Holssel

Nach dem für die Wasserschutzgebiete in Langen und Leherheide schon seit Anfang des Jahres neue Grenzen gelten, ist nun auch für das Gebiet rund um das Wasserwerk Holßel eine neue Verordnung in Kraft.

Auch hier wieder die auf den ersten Blick widersprüchlichen Fakten: die Fördermenge des Trinkwassers wird reduziert, das Schutzgebiet wird größer.
Die Erklärung:
Dank des höheren Faktenwissens und mit Hilfe aktueller Computertechnik, ist es heute möglich den Verlauf des Wassers sehr exakt darzustellen. Und nach all dem, was wir heute Wissen ist dieser Verlauf deutlich anders als vor dreißig Jahren gedacht. Dementsprechend wurde das Schutzgebiet angepasst.

Ein einzelner Abgeordneter der Bürgerfraktion empfindet die Belastung für die Landwirte als zu hoch. Ihnen seien noch mehr Einschränkungen nicht zuzumuten.
Der Rest des Kreistages hat sich seiner Verantwortung gestellt: ohne Wasser kein Leben. Der Schutz reinen Wassers hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen einzelner.

Hier kann man eine pdf Datei mit dem alten und neuen Grenzen herunterladen.

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Neue Grenzen

19. November 2008 · 1 Kommentar

die blauen Hinweisschilder

Demnächst häufiger zu sehen: die blauen Hinweisschilder

Die swb Netze AG hat für ihrere Wasserwerke in Langen und in Bremerhaven-Leherheide neue Genehmigungen beantragt. Das war nötig, da diese Genehmigungen zur Trinkwasserentnahme stets auf 30 Jahre befristet sind.
Damit das Trinkwasser vor Verunreinigungen geschützt wird, ist mit solchen Genehmigungen auch immer eine Schutzverordnung verbunden.
Dafür (und damit für die Ausweisung des Gebietes und die Auflagen) sind in diesem Fall der Landkreis Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven zuständig.
Der Umweltausschuss des Landkreises hat sich in seiner gestrigen Sitzung damit beschäftigt, damit die Satzung in der nächsten Sitzung des Kreistages verabschiedet werden kann.
Auch wenn sich nicht viel ändert: durch aktuelle Technik lässt sich der Verlauf des Grundwassers besser darstellen und simulieren als vor drei Jahrzehnten. Das hat eine Verschiebung des Gebietes zur Folge.
Es sind nun Menschen betroffen, deren Wohnsitz oder Betriebsstätte bisher nicht zum Schutzgebiet gehörten. Und die Auflagen sind vielfältig, sie reichen von Lager- und Düngevorschriften für die Landwirtschaft über die Ableitung von Regenwasser bis zum Einbau von Erdwärmeheizungen.

hier wird Trinkwasser gefördert

Optisch unscheinbar: hier wird Trinkwasser gefördert

Auch wenn der Kreistag des Landkreis Cuxhaven und die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven über die Satzung beschliessen – ihre Einflussmöglichkeit ist de facto gering:
Das zu schützende Gebiet wird durch ein Hydrogeologisches Gutachten festgelegt und die Schutzvorschriften durch Bundes- und Landesgesetze bestimmt.

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