So titelt rp-online.
Hab ich da was nicht mitgekriegt? Gibt es jetzt einen „Reichen-Aufschlag“ auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Natürlich nicht. Der Beitrag bleibt bei 19,9 % vom Bruttolohn, gezahlt je zur Hälfte von Arbeitnehmer & Arbeitgeber.
Was sich ändern soll ist die „Beitragsbemessungsgrenze“ – sie soll steigen von 5300,- auf 5400,- Euro (West) bzw. von 4500,- auf 4550,- Euro (Ost)
Sind die Einnahmen höher als die Beitragsbemessungsgrenze, wird zur Beitragsberechnung nur die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
Konkret:die Masse der Durchschnittsverdiener (deutlich weniger als 5300,- Euro brutto monatlich) müssen 9,95 % ihres Einkommens an die Rentenversicherung abführen. Wenn ihr Einkommen steigt, ist die Erhöhung sozialversicherungspflichtig – bei 10,- Euro mehr gehen davon sofort 95 Cent an die Rentenkasse.
Wer monatlich 7000 ,- Euro verdient, beteiligt sich zur Zeit mit 7,53 % seines Einkommens an der Solidargemeinschaft. Ab 2009 würden es dann 7,67 % sein. Eine Steigerung von weniger als 10,- Euro im Monat. Erhöht sich das Gehalt hier um 10,- (oder 100,-) Euro muss der Gutverdiener von dieser Erhöhung nichts an die Rentenversicherung abführen (und selbstverständlich auch nichts an die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung).
Es ist also nicht so, das die Beiträge steigen würden, sondern nur der Umfang, in dem sich Beschäftigte mit hohen Einkommen aus der Solidargemeinschaft verabschieden wird etwas kleiner.
Für Selbstständige, Freiberufler und Beamten gelten wieder andere Regelungen.
