Das also ist die „gefühlte Inflation“
Immer wieder heißt es, wir sollten uns nicht so anstellen. So schlimm wäre es doch nicht. Hier mal ein Artikel in der FAZ, dort mal einer im Focus.
Tenor: Insgesamt steigen die Preise viel weniger, als wir glauben und wenn alle Ruhe bewahren und vor allem auf hohe Gehaltsforderungen in den Tarifrunden verzichten, dann wird das schon wieder.
Schön, wenn Computer und Unterhaltungselektronik sogar billiger werden.
Das nützt leider den meisten Menschen nichts, wenn die Kosten für das tägliche Leben explodieren. Lebensmittel sind allein im letzen Jahr im Schnitt um fast 10% teurer geworden (und die Preise sollen weiter steigen), und die Kosten für Energie sind um 50% seit 2002 gestiegen.
Das hat mit nichts mit verzerrter Wahrnehmung zu tun.
Die Nettolöhne kommen da schon lange nicht mehr mit. Immer mehr Menschen haben trotz Vollzeit Arbeitspaltz Anspruch auf „ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt“ – sie leben von Hartz V.
Wir brauchen keine Vorschläge, was wir anziehen sollen.
Wir brauchen zum einen Mindestlöhne und weiter spürbare Lohnerhöhungen. Zum anderen brauchen wir auch eine neue Finanzierung der Sozialversicherungen.
Wir brauchen die soliadarische Bürgerversicherung: Alle müssen sich an der Finanzierung beteiligen. Gestaffelt nach ihrem Einkommen, dann kann der Beitrag für viele sinken – und zu gleich können die Leistungen so dauerhaft gesichert werden.
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So titelt rp-online.
Hab ich da was nicht mitgekriegt? Gibt es jetzt einen „Reichen-Aufschlag“ auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Natürlich nicht. Der Beitrag bleibt bei 19,9 % vom Bruttolohn, gezahlt je zur Hälfte von Arbeitnehmer & Arbeitgeber.
Was sich ändern soll ist die „Beitragsbemessungsgrenze“ – sie soll steigen von 5300,- auf 5400,- Euro (West) bzw. von 4500,- auf 4550,- Euro (Ost)
Sind die Einnahmen höher als die Beitragsbemessungsgrenze, wird zur Beitragsberechnung nur die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
Konkret:die Masse der Durchschnittsverdiener (deutlich weniger als 5300,- Euro brutto monatlich) müssen 9,95 % ihres Einkommens an die Rentenversicherung abführen. Wenn ihr Einkommen steigt, ist die Erhöhung sozialversicherungspflichtig – bei 10,- Euro mehr gehen davon sofort 95 Cent an die Rentenkasse.
Wer monatlich 7000 ,- Euro verdient, beteiligt sich zur Zeit mit 7,53 % seines Einkommens an der Solidargemeinschaft. Ab 2009 würden es dann 7,67 % sein. Eine Steigerung von weniger als 10,- Euro im Monat. Erhöht sich das Gehalt hier um 10,- (oder 100,-) Euro muss der Gutverdiener von dieser Erhöhung nichts an die Rentenversicherung abführen (und selbstverständlich auch nichts an die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung).
Es ist also nicht so, das die Beiträge steigen würden, sondern nur der Umfang, in dem sich Beschäftigte mit hohen Einkommen aus der Solidargemeinschaft verabschieden wird etwas kleiner.
Für Selbstständige, Freiberufler und Beamten gelten wieder andere Regelungen.
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